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EDV-Recht und Datenschutz

 
Beratung

Beratung im EDV-, Telekommunikations-

und Datenschutzrecht

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten im Bereich EDV-Recht bei der Gestaltung von EDV-Kauf- und Nutzungsverträgen, Updatevereinbarungen, Wartungsverträgen und Service Level Agreements.

Im Telekommunikationsrecht berät sie Provider und Netzbetreiber unter anderem in lizenzrechtlichen, datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Auf dem Gebiet des Datenschutzes bieten wir die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen, Unternehmensrichtlinien, Webseitenchecks oder die Übernahme des Amts des Datenschutzbeauftragten.

Einige Mitarbeiter der Kanzlei sind darüber hinaus als Autoren und Referenten im Telekommunikations- und Datenschutzrecht tätig und führen in dieser Eigenschaft Seminare, Inhouse-Schulungen und Vortragsveranstaltungen durch.

 
Informationen

Amateurfunkgesetz
Bundesdatenschutzgesetz
Checkliste Softwarelizenzverträge
Compliance nach Euro-Sox
Das neue Domainrecht im Zeitalter der Umlaut - Domains
Die 5 Email-Gebote
Die Geschichte des Amateurfunks
e-Billing / e-Invoicing: Anforderungen an Dienstleister für Elektronische Rechnungen
E-Mails und Recht
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen ( FTEG )
Gesetzentwurf Ermittlungsgesetz
Haftung für Viren
Haftungsfalle Email?
IT-Verträge und neues Schuldrecht
Linuxtag 2001
Linuxtag 2002
Telekommunikationsgesetz
TUDLV
 
News

Neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet
Die wesentlichsten und schon in der Richtlinie umstrittensten Änderungen betreffen das internationale Datenschutzrecht: Das deutsche Datenschutzrecht ist gar nicht mehr anwendbar, wenn ein Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates Daten speichert oder verarbeitet, es sei denn, er habe im Inland eine Niederlassung. Das bedeutet, dass sich ein Betroffener z.B. gegen Spamming aus dem EU-Ausland nur nach dem im Lande des Spammers jeweils geltenden Datenschutzrecht wehren kann. Das Spamming wird jedoch durch die in Vorbereitung befindliche EU-Telekommunikationsdatenschutzrichtlinie (Entwurf vom 12.7.2000) in Zukunft untersagt werden. - 22.05.2001

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