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Gesellschaftsrecht

 
Beratung

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:

alle Gesellschaftsformen

  • Vertragsgestaltung und Gründung
  • Organisation von Unternehmen
  • Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Unternehmensbewertung und Due Diligence in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • steuerrechtliche Fragestellungen
  • Verhaltensweise in der Krise
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften

    GmbH

  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer

    Aktiengesellschaft

  • Satzungen für Aktiengesellschaften
  • Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
  • Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
  • Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
  • Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
  • Projektierung,, Finanzierung und Durchführung des Going Public
  • Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder

    Soweit möglich, können die genannten Dienstleistungen auch online über das Internet erbracht werden. So läßt sich etwa die Abstimmung von Vertragsentwürfen via Chat oder Application Sharing und per Überarbeitung ausgetauschter

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    Informationen

    BGB-Gesellschaftsrecht
    Checkliste AG-Gründung / Umwandlung
    Checkliste Börseneinführung
    Das Recht der Kommanditgesellschaft (KG)
    Das Recht der offenen Handelsgesellschaft (oHG)
    Die kleine AG
    Gewährleistung und Haftung beim GmbH-Kauf
    GmbH - Gründung
    Handelsrechtsreformgesetz
    Namensaktiengesetz
     
    News

    Gewaehrleistung beim GmbH-Kauf
    Der Käufer einer GmbH sollte sich umfangreiche Zusicherungen machen lassen, um nicht Schwierigkeiten bei Mängeln der GmbH zu bekommen. - 03.04.2000

    Aktuelle Nachrichten

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