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Gesellschaftsrecht

 
Beratung

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:

alle Gesellschaftsformen

  • Vertragsgestaltung und Gründung
  • Organisation von Unternehmen
  • Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Unternehmensbewertung und Due Diligence in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • steuerrechtliche Fragestellungen
  • Verhaltensweise in der Krise
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften

    GmbH

  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer

    Aktiengesellschaft

  • Satzungen für Aktiengesellschaften
  • Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
  • Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
  • Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
  • Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
  • Projektierung,, Finanzierung und Durchführung des Going Public
  • Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder

    Soweit möglich, können die genannten Dienstleistungen auch online über das Internet erbracht werden. So läßt sich etwa die Abstimmung von Vertragsentwürfen via Chat oder Application Sharing und per Überarbeitung ausgetauschter

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    Informationen

    BGB-Gesellschaftsrecht
    Checkliste AG-Gründung / Umwandlung
    Checkliste Börseneinführung
    Das Recht der Kommanditgesellschaft (KG)
    Das Recht der offenen Handelsgesellschaft (oHG)
    Die kleine AG
    Gewährleistung und Haftung beim GmbH-Kauf
    GmbH - Gründung
    Handelsrechtsreformgesetz
    Namensaktiengesetz
     
    News

    Namensaktiengesetz in Kraft getreten
    Durch dieses Gesetz wird vor allem das Aktiengesetz an die Erfordernisse der modernen elektronischen Kommunikation angepasst. Zahlreiche bisherige Formvorschriften werden so geändert, dass z.B. Aufsichtsratsbeschlüsse oder Vollmachten in Zukunft elektronisch verfaßt werden können. Im Aktienregister (bisher Aktienbuch) kann zukünftig neben oder statt einer Postadresse auch eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Mitteilungen der Gesellschaft können in elektronischen Gesellschaftsblättern veröffentlicht werden und per E-Mail an Aktionäre versandt werden. Daneben werden die unpraktikablen Nachgründungsvorschriften des § 52 AktG entschärft, die jetzt auf Geschäfte mit der Gesellschaft nahestehenden Personen beschränkt werden, sogar mit Rückwirkung zum 1.1.2000. - 26.01.2001

    Aktuelle Nachrichten

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