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Allerdings müssen diese Rechte nachgewiesen werden: dies geschieht nach Maßgabe
der eu-Sunriseregeln ausschließlich durch die Vorlage einer eidesstattlichen und
von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem berufsmäßigen
HABM/EPA-Vertreter unterzeichneten Erklärung. Diese muss bestätigen, dass das
„geltend gemachte frühere Recht“ auch nach deutschem Recht
geschützt ist – und zwar durch Verweise auf die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, welche
für den dargelegten Schutz konstitutiv sind.
esb Rechtsanwälte
übernimmt für Sie die Prüfung Ihrer Kennzeichenrechte und ggf. das Ausstellen
der erforderlichen Bestätigung zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 300,- €
inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass keine
Kennzeichenrechte geltend gemacht werden können, wird lediglich die Prüfung mit
einem Betrag von 150,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen in Rechnung gestellt.
Bei der
bloßen Anmeldung Ihres Familiennamens als eu-Domain berechnen wir pauschal für
die Prüfung und für die Ausstellung der erforderlichen Erklärung 75,- € inkl.
MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen.
Anfragen richten Sie bitte an
Herrn Rechtsanwalt Henrik Angster.
- 07.02.2006 |