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Onlinerecht und IT-Security

 
Beratung

Beratung zu Onlinerecht und IT-Security

Neben zahlreichen Vorträgen, Schulungen und Workshops bieten wir in diesem Bereich z.B. die rechtliche Überprüfung von Websites, die Erstellung von Security-Konzepten und Policies, die Einführung von Digitalen Signaturen oder eigener PKI oder die rechtliche Beratung bei Sicherheitsverletzungen oder Problemen mit illegalen Inhalten auf Rechnern des Unternehmens an. (siehe auch Haftungsrecht und Risk Management)
 
Informationen

Cybercrime-Abkommen
ECommerce
Elektronisches Geschäftsverkehrsgesetz
Entwurf 2. Anti-Terror-Gesetz
Entwurf des Elektronischen Geschäftsverkehrsgesetzes Stand 14.02.2001
Entwurf TK-Datenschutzrichtlinie
EU-Richtlinie zur elektronischen Signatur
Fernabsatzgesetz
Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
Haftung im Internet
Informations-und Kommunikationsdienste-Gesetz
Mediendienste-Staatsvertrag
Multimedia-Gesetz
Rechtliche Haftungsrisiken für Firmen im Internet
Rechtliche Risiken der Internetpräsenz
Signaturgesetz 2001
Signaturverordnung - alt
Signaturverordnung - neu
Systems 2006 Vorträge esb Rechtsanwälte
UNCITRAL Model Law on electronic Signatures
Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Zugangskontrolldiensteschutzgesetz
zum MDR-Bericht
 
News

Besondere Registrierungsvoraussetzungen für „.eu-Domains“
Allerdings müssen diese Rechte nachgewiesen werden: dies geschieht nach Maßgabe der eu-Sunriseregeln ausschließlich durch die Vorlage einer eidesstattlichen und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder einem berufsmäßigen HABM/EPA-Vertreter unterzeichneten Erklärung. Diese muss bestätigen, dass das „geltend gemachte frühere Recht“ auch nach deutschem Recht geschützt ist – und zwar durch Verweise auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, welche für den dargelegten Schutz konstitutiv sind.

esb Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Prüfung Ihrer Kennzeichenrechte und ggf. das Ausstellen der erforderlichen Bestätigung zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 300,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass keine Kennzeichenrechte geltend gemacht werden können, wird lediglich die Prüfung mit einem Betrag von 150,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen in Rechnung gestellt.

Bei der bloßen Anmeldung Ihres Familiennamens als eu-Domain berechnen wir pauschal für die Prüfung und für die Ausstellung der erforderlichen Erklärung 75,- € inkl. MwSt. und allen sonstigen Preisbestandteilen.

Anfragen richten Sie bitte an Herrn Rechtsanwalt Henrik Angster.

- 07.02.2006

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