| | Beratung Die Kanzlei
berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich des Urheberrechtes und
Urheberschutzes, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden
Digitalisierung im Bereich des Werkschaffens und der Werkverwertung.
Wir übernehmen daher für unsere Mandanten beispielsweise folgende
Aufgaben:
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Vertragsgestaltung
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Rechtsverfolgung
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Haftungsfragen
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Lizenzverträge
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Softwarelizenzverträge
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Absicherung
von content-basierten Businessmodellen
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Auseinandersetzung
mit Verwertungsgesellschaften
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Webaudit
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Vertragsverhandlungen
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Beratung
zur Werksnutzung- und Werksverwertung bei Multimediawerken, Datenbanken und
Websites sowie bei Angeboten von Internetradio
und –TV
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Webdesignverträge
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News
| Neues Urheberrecht verankert digitale Rechtekontrolle |
| Mit dem neuen Urheberrecht soll die Urheberrechtsrichtlinie der EU fristgerecht bis Dezember diesen Jahres umgesetzt werden. Nach dieser Richtlinie dürfen technische Maßnahmen, die "im normalen Betrieb dazu bestimmt sind", Werke oder andere Schutzgegenstände vor nicht von den Urhebern genehmigten Handlungen zu schützen, "ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden". Vom Schutz umfasst sind insoweit fast alle Kopierschutzarten und Systeme, die zum Digital Rights Management gerechnet werden können, soweit diese nur "wirksam" sind. Ausgenommen hierfür sind allerdings Computerprogramme, da nach Maßgabe des § 69 des bestehenden Urheberrechtsgesetzes die Erstellung einer Sicherheitskopie und die Dekompilierung von Software-Codes gestattet ist. - 22.03.2002 |
Aktuelle Nachrichten
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