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Urheberrecht

 
Beratung

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich des Urheberrechtes und Urheberschutzes, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Bereich des Werkschaffens und der Werkverwertung.  Wir übernehmen daher für unsere Mandanten beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Vertragsgestaltung

  • Rechtsverfolgung

  • Haftungsfragen

  • Lizenzverträge

  • Softwarelizenzverträge

  • Absicherung von content-basierten Businessmodellen

  • Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften

  • Webaudit

  • Vertragsverhandlungen

  • Beratung zur Werksnutzung- und Werksverwertung bei Multimediawerken, Datenbanken und Websites sowie bei Angeboten von  Internetradio und –TV

  • Webdesignverträge

 

     
    News

    Urteil gegen Napster
    Napster muss nach dem Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts doch nicht vollständig vom Netz genommen werden, wie noch die erste Instanz entschieden hatte. Wenn Napster jedoch Kenntnis von der Verbreitung urhebergeschützter Titel erhält, müssen diese aus dem Filesharing-Service entfernt werden. - 13.02.2001

    Aktuelle Nachrichten

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