| | Beratung Die Kanzlei
berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich des Urheberrechtes und
Urheberschutzes, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden
Digitalisierung im Bereich des Werkschaffens und der Werkverwertung.
Wir übernehmen daher für unsere Mandanten beispielsweise folgende
Aufgaben:
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Vertragsgestaltung
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Rechtsverfolgung
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Haftungsfragen
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Lizenzverträge
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Softwarelizenzverträge
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Absicherung
von content-basierten Businessmodellen
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Auseinandersetzung
mit Verwertungsgesellschaften
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Webaudit
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Vertragsverhandlungen
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Beratung
zur Werksnutzung- und Werksverwertung bei Multimediawerken, Datenbanken und
Websites sowie bei Angeboten von Internetradio
und –TV
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Webdesignverträge
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News
| Entwurf zum Urhebervertragsrecht vorgestellt |
| In der Praxis des bisherigen Urheberrechts wird der Autor von Werken oft durch Verträge mit Produzenten, Verlegern oder Softwarehäusern nur geringfügig am Verkaufserlös beteiligt, da er in der schlechteren Verhandlungsposition ist. Durch das neue Urhebervertragsrecht soll ähnlich wie im Mietrecht die faktisch schlechtere Position durch gesetzliche Beschränkungen aufgewogen werden und ihm, wie es die Bundesjustizministerin bei der Vorstellung des Gesetzes in Berlin formulierte, Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe ermöglichen. - 01.06.2001 |
Aktuelle Nachrichten
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