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Urheberrecht

 
Beratung

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich des Urheberrechtes und Urheberschutzes, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Bereich des Werkschaffens und der Werkverwertung.  Wir übernehmen daher für unsere Mandanten beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Vertragsgestaltung

  • Rechtsverfolgung

  • Haftungsfragen

  • Lizenzverträge

  • Softwarelizenzverträge

  • Absicherung von content-basierten Businessmodellen

  • Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften

  • Webaudit

  • Vertragsverhandlungen

  • Beratung zur Werksnutzung- und Werksverwertung bei Multimediawerken, Datenbanken und Websites sowie bei Angeboten von  Internetradio und –TV

  • Webdesignverträge

 

     
    News

    Entwurf zum Urhebervertragsrecht vorgestellt
    In der Praxis des bisherigen Urheberrechts wird der Autor von Werken oft durch Verträge mit Produzenten, Verlegern oder Softwarehäusern nur geringfügig am Verkaufserlös beteiligt, da er in der schlechteren Verhandlungsposition ist. Durch das neue Urhebervertragsrecht soll ähnlich wie im Mietrecht die faktisch schlechtere Position durch gesetzliche Beschränkungen aufgewogen werden und ihm, wie es die Bundesjustizministerin bei der Vorstellung des Gesetzes in Berlin formulierte, Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe ermöglichen. - 01.06.2001

    Aktuelle Nachrichten

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